Kombinierte Reisen mit Flug und Zug
Ab Frankreich
Bahnfahrt Paris-CDG/Brüssel
Bahnfahrt Amsterdam/Brüssel oder Antwerpen
Mit dem Zug zum Flug oder vom Flug zum Zug: Ticketbedingungen nach Reiserichtung
- Wenn Sie mit dem Zug zum Flug fahren, müssen Sie die erste Teilstrecke mit der Bahn zurücklegen, damit Ihr Flugticket gültig ist.
- Wenn Sie nach dem Flug mit dem Zug fahren, müssen Sie die erste Teilstrecke mit dem Flugzeug zurücklegen, damit Ihr Bahnticket gültig ist.
Reisen mit einem Haustier
Bei einem Kombiticket für Zug und Flug dürfen folgende Tiere mitreisen:
- Hunde und Katzen mit einem Gewicht unter 6 kg (einschließlich Transporttasche oder Box)
- Servicehunde
Die Beförderung von Tieren ist nicht im Preis Ihres Tickets inbegriffen. Für die Bahnfahrt müssen Sie am SNCF-Schalter Ihres Startbahnhofs einen Zuschlag bezahlen. Für die Flugreise müssen Sie eine Beförderungspauschale begleichen – entweder am Flughafen oder am AIR&RAIL Terminal, falls Sie ab Brüssel-Midi mit dem Zug zum Flug reisen. Die Höhe dieser Pauschale richtet sich nach Ihrem Reiseziel.
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