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Vermisstes oder beschädigtes Gepäck, fehlende Gegenstände

Verlustmeldung

Je nach Ihrem Zielflughafen stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung, den Verlust Ihres Gepäcks zu melden: entweder online innerhalb von 48 Stunden nach Ihrer Ankunft am Flughafen oder beim AIR FRANCE KLM Gepäckservice am Flughafen, bevor Sie den Flughafen verlassen.

Online-Verlustmeldung

Sie können den Verlust Ihres Gepäcks innerhalb von 48 Stunden nach Ihrer Ankunft mit dem nachstehenden Formular oder über die Air France App melden. Halten Sie dazu Ihren Gepäckschein bereit. Wo finden Sie die Nummer Ihres Gepäckscheins? - Wenn Sie am Flughafen eingecheckt haben, wurde Ihnen der Gepäckschein am Gepäckaufgabeschalter ausgehändigt. - Wenn Sie Ihre Bordkarte und Ihren Gepäckanhänger zu Hause ausgedruckt haben, finden Sie die Nummer des Gepäckscheins auf der Seite Gepäckschein und in der E-Mail, die Ihnen zugeschickt wurde. Tragen Sie die Nummer des Gepäckscheins in das Online-Formular ein. Zum Abschluss Ihrer Verlustmeldung erhalten Sie eine Vorgangsnummer. Bewahren Sie diese Nummer auf, damit Sie sich über den aktuellen Stand der Gepäcksuche informieren können. Bitte beachten Sie, dass die Verlustmeldung für einige Flughäfen nicht online vorgenommen werden kann.

Verlustmeldung am Flughafen

Wenn Sie den Zielflughafen noch nicht verlassen haben, begeben Sie sich bitte zum AIR FRANCE KLM Gepäckservice*. Bevor Sie den Flughafen verlassen, müssen Sie das PIR-Formular (Property Irregularity Report) ausfüllen. Zum Abschluss Ihrer Verlustmeldung erhalten Sie eine Vorgangsnummer, die Sie sorgfältig aufbewahren sollten, um sich über den aktuellen Stand der Gepäcksuche zu informieren. * oder ihrer Flughafenvertretung.

Stand der Gepäcksuche

Mit unserem Online-Gepäckermittlungsservice können Sie sich über den aktuellen Stand der Gepäcksuche informieren. Halten Sie dazu die Vorgangsnummer bereit, die Sie zum Abschluss Ihrer Online-Verlustmeldung oder nach der Verlustmeldung am Flughafen erhalten haben.

Ersatzanschaffungen

Sie mussten Ersatzanschaffungen (Toilettenartikel, Kleidung usw.) vornehmen, weil Ihnen Ihr Gepäck nicht nach Ihrer Ankunft bereitgestellt wurde? Ab dem Zeitpunkt des Gepäckeingangs haben Sie 21 Tage um eine Rückerstattung zu beantragen. Füllen Sie dazu das entsprechende Online-Formular aus. Denken Sie daran, alle Rechnungen aufzubewahren, falls Sie diese zu einem späteren Zeitpunkt einreichen müssen.

Was tun, wenn Ihr Gepäck nicht auffindbar ist?

Wenn Ihr Gepäck nicht innerhalb von 72 Stunden ausfindig gemacht werden konnte, identifizieren Sie sich bitte über den Link Online-Gepäckermittlungsservice und füllen Sie die Inhaltsliste und das Reklamationsformular aus. Bitte beschreiben Sie den Inhalt des vermissten Gepäckstücks möglichst genau und geben Sie den Wert der einzelnen Kleidungsstücke, Schuhe, Gegenstände usw. an. Die detaillierte, umfassende Liste mit dem Inhalt des Gepäckstücks ist eine wichtige Hilfe, um Ihr Gepäckstück aufzufinden. Konnte Ihr Gepäck innerhalb von 21 Tagen nach der Verlustmeldung nicht ausfindig gemacht werden, wird ein Antrag auf Schadensersatz* auf Basis des angegebenen Wertes erstellt.  Gegen Nachweis (Rechnungen, Kaufbelege) kann die Entschädigung bis zu ca. 1 607 €* betragen (im Montrealer Abkommen festgelegter Höchstbetrag). Hinweis: Wenn Ihr Gepäckstück den Höchstwert der Entschädigungsleistung (1 607 €*) übersteigt, können Sie bei der Gepäckaufgabe den tatsächlichen Wert angeben. Sie entrichten in diesem Fall einen Zuschlag, um die Haftung anzuheben. * Die Entschädigung wird in Sonderziehungsrechten (SZR) angegeben. Das Sonderziehungsrecht ist die Recheneinheit des internationalen Währungsfonds (IWF). 1 288 SZR entsprechen ca. 1 607 €. Dieser Betrag unterliegt Kursschwankungen und kann sich daher ändern.

Verloren – gefunden

Sie haben einen persönlichen Gegenstand an Bord eines unserer Flugzeuge oder in einer Air France Lounge liegen gelassen oder gefunden?

Kontakt

Sie brauchen nach der Meldung Ihres Gepäckverlusts weitere Unterstützung? Wenden Sie sich an den Gepäckservice an Ihrem Zielflughafen oder an den Kundenservice Ihres Wohnsitzlandes.

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