Ärztliches Attest
Air France empfiehlt Ihnen, sich in folgenden Fällen Ihre Flugreisetauglichkeit von einem Arzt bestätigen zu lassen, obwohl kein ärztliches Attest erforderlich ist:
- Schwangerschaft,
- nach einer Operation,
- Gipsarm oder Gipsbein.
Ein vom Medical Service von Air France ausgestelltes ärztliches Attest ist ausschließlich in folgenden Fällen erforderlich:
- wenn der Passagier auf einer Krankentrage oder das Baby in einem Inkubator befördert wird,
- wenn der Passagier eine Sauerstoffversorgung mit einem Sauerstofffluss von mehr als 2,8 Litern pro Minute benötigt,
- wenn der Zustand des Passagiers während des Fluges eine außerplanmäßige medizinische Betreuung erfordern könnte*,
- wenn der Passagier an einer ansteckenden Krankheit leidet*.
* In diesem Fall wird auch ein kürzlich von Ihrem behandelnden Arzt oder vom Flughafenarzt ausgestelltes ärztliches Attest akzeptiert.
Wenn Sie von einer dieser Situationen betroffen sind, bitten wir Sie, vor Ihrer Reise Ihren Arzt zu konsultieren.
- Der erste Teil ist von Ihnen auszufüllen. Unser Betreuungsservice oder Ihr Reisebüro können Sie dabei unterstützen.
- Der zweite Teil ist für Ihren behandelnden Arzt bestimmt.
Senden Sie das ausgefüllte Formular spätestens 48 Stunden vor Ihrer Abreise an die im Formular angegebene E-Mail-Adresse von Air France.
Der medizinische Dienst von Air France wird Ihren Antrag prüfen und Ihnen bestätigen, ob die Voraussetzungen für eine Reise erfüllt sind.
Bei Fragen können Sie sich an unsere Teams wenden.