Allgemeine Verkaufsbedingungen für die Option „La Première Flughafenerlebnis“ bei der Ankunft und im Transit am Flughafen Paris-Charles de Gaulle, Terminal T2E
Die folgenden Ausdrücke und Begriffe der Allgemeinen Verkaufsbedingungen haben, sofern es sich aus dem Kontext nicht anders ergibt, die ihnen jeweils nebenstehend zugeordnete Bedeutung:
„Air France“: Die Firma Air France, Aktiengesellschaft französischen Rechts mit Firmensitz in Frankreich, F-95747 Roissy CDG Cedex, 45, rue de Paris. Eingetragen im Handels- und Firmenregister von Bobigny unter der Nummer 420 495 178.
„Business“: Reiseklasse für Kunden, die zu einem Business Tarif reisen.
„La Première“: Reiseklasse für Kunden, die zu einem La Première Tarif reisen.
„Kunde“: Volljährige natürliche Person, die ein Ticket für einen AIR FRANCE Flug in Business gebucht hat und sich die Option „La Première Flughafenerlebnis“ gesichert hat.
„Allgemeine Verkaufsbedingungen“ oder „Verkaufsbedingungen“: Die vorliegenden Bedingungen, die die Verkaufsbedingungen für die Option „La Première Flughafenerlebnis“ bei der Ankunft und im Transit festlegen.
Langstrecke: Flüge zwischen Europa und Asien, Ozeanien, Afrika (ohne Nordafrika), Nord- und Lateinamerika, dem Nahen Osten, der Karibik oder dem Indischen Ozean.
„ Option La Première Flughafenerlebnis“ bei der Ankunft und im Transit : Die vorliegenden Bedingungen, die die Verkaufsbedingungen für die Option La Première Flughafenerlebnis festlegen.
Die Option „La Première Flughafenerlebnis“ bei der Ankunft und im Transit ist eine Serviceleistung, die nur unter folgenden kumulativen Bedingungen buchbar ist:
- Das Flugzeug, mit dem der Langstreckenflug durchgeführt wird, für den der Kunde ein Air France Ticket in der Business Kabine besitzt, ist nicht mit einer La Première Kabine ausgestattet und;
- Der Kunde ist in den letzten 12 Monaten mit Air France in La Première geflogen.
Ebenfalls ausgenommen sind Reiseziele auf Langstreckenflügen, die von einer anderen Fluggesellschaft via ein mit La Première angeflogenen Reiseziel durchgeführt werden.
Mit der Buchung der Option „La Première Flughafenerlebnis“ bei der Ankunft und im Transit sichert sich der Kunde am Tag seiner Ankunft und seines Transits folgende Serviceleistungen am Terminal 2 Halle E des Flughafens Paris-Charles de Gaulle:
Für Kunden, die in Paris-Charles de Gaulle ankommen:
- Empfang durch einen La Première Fluggastbetreuer an der Flugzeugtür nach Ankunft des Fluges in Paris-Charles de Gaulle ,
- Transfer in einer Luxuslimousine und Begleitung bis zur Gepäckausgabe.
Die Kunden haben weder Zutritt zur La Première Lounge, die sich im nicht öffentlichen Bereich befindet, noch zur Ankunfts-Lobby.
Für Kunden mit einem Anschlussflug in Paris-Charles de Gaulle 2:
- Empfang nach Ankunft des Fluges in Paris-Charles de Gaulle 2,
- persönlicher Begleitservice am Flughafen bis zur La Première Lounge und danach bis zu ihrem Anschlussflug,
- eigene Wege am Flughafen,
- Zutritt zur exklusiven La Première Lounge von Air France,
- Fahrt in einer Luxuslimousine bis zur Flugzeugtreppe des Anschlussfluges,
- Vorstellung der Crew am Eingang des Flugzeugs.
Vorbehaltlich der in Artikel 2 dieser Verkaufsbedingungen festgelegten Bedingungen kann die Option „La Première Flughafenerlebnis“ zu Preis von 990 Euro (inkl. MwSt.) pro Person gebucht werden. Die Buchung kann vorbehaltlich Verfügbarkeit über die Callcenter und am Flughafen bei einem Mitarbeitenden des La Première Teams erfolgen. Die Option „La Première Flughafenerlebnis“ ist nicht für alleinreisende minderjährige Kindern buchbar.
4.1 Der Kunde kann die Option „La Première Flughafenerlebnis bei der Ankunft und im Transit“ mit einer der Zahlungsmethoden bezahlen, die auf den Websites angeboten werden. 4.2 Die Option „La Première Flughafenerlebnis bei der Ankunft und im Transit“ kann gegebenenfalls mit Meilen beglichen werden.
Die Option „La Première Flughafenerlebnis bei der Ankunft und im Transit“ ist einer Air France Flugnummer zugeordnet und muss am Abflugtag des Fluges, für den der Kunde eine Option „La Première Flughafenerlebnis bei der Ankunft und im Transit“ erworben hat, genutzt werden. Die Option „La Première Flughafenerlebnis bei der Ankunft und im Transit“ ist unter Vorbehalt verfügbarer Plätze buchbar.
6.1 Die einem Kunden angebotene Option ist personengebunden und nicht übertragbar. Nachdem der Kunde die Option „La Première Flughafenerlebnis bei der Ankunft und im Transit“ erworben hat, kann diese außer in den in Artikel 6.2 aufgeführten Fällen weder geändert noch umgetauscht oder in bar oder durch eine Meilengutschrift erstattet werden. 6.2 Der Kunde, der die Option „La Première Flughafenerlebnis bei der Ankunft und im Transit“ erworben hat, kann den Preis der Option nur in folgenden Fällen erstattet erhalten:
- Der Flug, für den der Kunde die Option „La Première Flughafenerlebnis bei der Ankunft und im Tranist“ erworben hat, wird annulliert, geändert oder ist verspätet,
- wenn die Option nicht mehr verfügbar ist, nachdem der Kunde den Flug aus freien Stücken umbucht (Langstreckenflug mit einer La Première Kabine).
Air France trägt keine Verantwortung und kann nicht belangt werden, ihren Verpflichtungen nicht nachzukommen, wenn höhere Gewalt, wie sie vom französischen Recht festgelegt oder interpretiert wird, die ganze oder teilweise Erfüllung der gebuchten Leistungen und Services verhindert. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf Entschädigung, Zinsen oder Schadensersatz für direkte oder indirekte Schäden, die infolge der Nichterbringung der Leistungen entstanden sind.
Air France behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Verkaufsbedingungen jederzeit zu ändern. Bei der Buchung der Option kommen die zum Zeitpunkt der Reservierung geltenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen zur Anwendung, es sei denn, die Änderung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen wird vom Gesetz oder von den Regierungsbehörden vorgeschrieben (in diesem Fall gilt diese Änderung auch für alle Bestellungen, die bereits getätigt wurden).
Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen unterliegen dem französischen Recht. Wenn in den Allgemeinen Verkaufsbedingungen nicht anders angegeben, sind bei Streitfällen ausschließlich die französischen Gerichte zuständig.